Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Koesling Anderson LEB GmbH

1. Allgemeines / Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die unten aufgeführten Leistungen der Koesling Anderson LEBG mbH, nachfolgend „Koesling Anderson“ genannt, mit Ihrem Vertragspartner, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt. Die Auf- träge werden ausschließlich zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich vom Auftragnehmer anerkannt wurden. Für den Fall, dass einzelne Bestimmun- gen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der ver- bleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen.

2. Leistungsumfang

a. Die Tätigkeit von Koesling Anderson besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.

b. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von Koesling Anderson empfohlenen oder mit Koesling Anderson abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Koesling Anderson die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.

c. Der konkrete Inhalt und Umfang der von Koesling Anderson zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteil- ten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird Koesling Anderson den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch Koesling Anderson dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.

d. Koesling Anderson legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollstän- digkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist Koesling Anderson nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von Koesling Anderson Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.

e. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.

f. Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von Koesling Anderson gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Koesling Anderson und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und Koesling Anderson ein- bezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von Koesling Anderson für den Kunden trägt oder diese übernimmt.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

a. Der Auftraggeber stellt Koesling Anderson die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen voll- ständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.

b. Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von Koesling Anderson die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist Koesling Anderson nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den ab- geschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann Koesling Anderson dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamt- vergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.

4. Vergütung

a. Die Leistungen von Koesling Anderson werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei Koesling Anderson aktuell geltenden Honorarsätzen zzgl. Reise- bzw. Tagesspesen (Kilometerpauschale, Übernachtungskosten, Fahrtzeit) sowie sonstige anfallende Auslagen und Nebenkosten berechnet und vergütet. Der Auf- traggeber erklärt sich mit der Zusendung der Rechnung in Papierform oder elektronischer Form einverstanden.

b. Koesling Anderson ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für be- reits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung beginnt nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.

c. Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen vom Auftraggeber nicht oder nicht voll- ständig ausgeglichen, ist Koesling Anderson berechtigt, weitere Tätigkeiten so lange einzustellen, bis die offenstehenden Forderungen vollständig beglichen sind. Darüber hinaus kann Koesling Anderson nach vorangegangener schriftlicher Mah- nung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann Koesling Anderson dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die verein- barte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

d. Zeit- und Vergütungsprognosen von Koesling Anderson in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbind- liche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von Koesling Anderson nicht beeinflusst werden können.

e. Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehrauf- wand entsprechend den jeweils gültigen Honorarsätzen von Koesling Anderson zu vergüten. Dasselbe gilt für Überschreitun- gen bis zu 30%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen.

f. Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 30% über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber nach Information durch Koesling Anderson ein Wahlrecht entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf der aktuellen Honorarbasis zu bezahlen.

5. Zahlungsmodalitäten

a. Bei der mit Koesling Anderson vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.Die Rechnungen von Koesling Anderson werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden innerhalb von 14 Tagen fällig. Skon- torechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 7. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von Koes- ling Anderson angegebene Konto zu überweisen.

b. Es wird vereinbart, dass Koesling Anderson während der Geltungsdauer des abgeschlossenen Auftrages zur Einziehung der ihr zustehenden Vergütung im Lastschrifteinzugsverfahren befugt ist.

c. Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch die Mahnung von Koesling Anderson spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.

d. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug, einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10% der Rechnungssumme. Der Auftraggeber ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen.

e. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

6. Haftung

a. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen von Koesling Anderson erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen.

b. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von Koesling Anderson empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Koesling Anderson die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.

c. Koesling Anderson haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.

d. Die Haftung von Koesling Anderson entfällt, wenn der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Infor- mationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber Koesling Anderson gerügt wurden.

7. Schutz des geistigen Eigentums

a. Die von Koesling Anderson erstellten Berichte, Pläne, Entwürfe, Analysen, Konzepte, Aufstellungen, Auswertungen, Berech- nungen und sonstigen erbrachten Leistungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Koesling Anderson. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand be- sonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte. Ist eine Software Gegenstand der Leistungen, gelten die Regelungen der §§ 69 d und e UrhG.

8. Schlussbestimmungen

a. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäß Ziffer 2.c. dieser Bedingungen – zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen.

b. Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwi- schen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftli- chen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.

c. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Dahlenwarsleben. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist ebenfalls Dahlenwarsleben.

Stand 06.11.2023